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ALLGEMEINES
Die Zirkuspädagogik hat sich in den vergangenen 25 Jahren weiter entwickelt unaufhörlich verbreitet. Diese Entwicklung spiegelt sich nicht nur in Anzahl und Größe der Projekte wieder,
sondern betrifft auch ihre inhaltliche Ausrichtung. Die verstärkte Einbindung von anderen Kunstformen wie z.B. Theater, Musik und Tanz sind Ausdruck dieser Erweiterung. Diese Entfaltung hat aber auch
zu einem erweiterten Bedarf an fachlichem und didaktisch-methodischem Wissen, an Kenntnissen in Organisation und Rechtsfragen sowie in Belangen der Sicherheit geführt (um nur einige Aspekte zu
nennen). Für im zirkuspädagogischen Bereich tätige Menschen wird die Erlangung neuer Kompetenzen deshalb immer wichtiger. .
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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung ist ein erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung. TN ohne absolvierte Grundausbildung, welche entsprechende, gleichwertige Vorkenntnissen
vorweisen, können sich in Ausnahmefällen um einen Platz bewerben. Es stehen maximal 20 Kursplätze zur Verfügung.
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ZIELSETZUNG
Das Vertiefungsjahr schließt nahtlos an die Inhalte und Zielsetzungen der Grundausbildung an und baut darauf auf. Die Teilnehmer erlangen dabei weiterführendes Wissen und Können
insbesondere in den Bereichen Improvisation, Theater, Objekttheater, Musik, Tanz und Choreografie. Diese Kunstformen werden in Bezug auf ihre Verbindung mit Zirkustechniken betrachtet und vermittelt.
Des Weiteren erlangen die TN pädagogische und soziale Kompetenzen durch zielgerechte Didaktik, ausführliche Entfaltung geeigneter Methoden und Kenntnisse der Gruppendynamik. Sicherheit und
Materialkunde sind ebenfalls wichtige Themen. Regelmäßige Trainings- und Übungseinheiten werden durch die TN vorbereitet, durchgeführt und reflektiert, um ihre Spielleiterkompetenz zu
erweitern. Der dritte Schwerpunkt liegt in der Vermittlung organisatorischer und administrativer Kenntnisse an die TN. In diesen Bereich fallen auch wichtige rechtliche und versicherungstechnische
Fragen im Zusammenhang mit zirkuspädagogischer Tätigkeit.
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ZEITLICHE GLIEDERUNG
Die Fortbildung gliedert sich in 6 Phasen in einem Zeitraum etwa einem Jahr. Die ersten 5 Phasen laufen jeweils von Sonntag abend bis Freitag nachmittag. Die 6.Phase beinhaltet die
Teilnahme an einer 4 -tägigen Sommerakademie und im direkten Anschluss daran, die Teilnahme an einem 2-tägigen Kolloquium. Die Kurszeiten sind in der Regel täglich von 9.00 - 12.30 und 15.00 - 18.30
Uhr, zum Teil zusätzlich noch UE am Abend. Am Freitag endet die Ausbildungswoche in der Regel mit dem Mittagessen.
Die Vertiefung umfasst ca. 360 Unterrichtsstunden. Davon entfallen ca. 320 Stunden auf Unterricht direkt am Weiterbildungsinstitut, und ca. 40 Stunden auf selbständige Arbeit. Die
selbständige Tätigkeit umfasst zum einen von den TN selbst zu organisierende Regionalgruppen, die sich jeweils zwischen den Ausbildungsphasen für mindestens 4 Std. treffen. Zum anderen erhalten die
TN verbindliche Praxisaufgaben.
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KOSTEN VERTIEFUNG V 2 Beginn Herbst 2010
Kursgebühr 1. bis 5. Woche
je
Euro 310.-
Übernachtung/ Verpflegung je
Euro
185.-
Sommerakademie + Kolloquium
Euro
430.-
Übernachtung/
Verpflegung
Euro 250.-
Gesamtkosten: Euro 3 155.-
10% Ermäßigung auf die Kursgebühr für Studenten, Arbeitslose etc.auf Antrag möglich ( 190.-€ insgesamt weniger)
Zahlungsweise: Bei der Anmeldung 275.- Euro und dann entweder
1.) 12 monatlichen Raten von 240.- € ( Beginn Oktober 2010 bis einschl. September 2011) oder
3.) eine einmalige Zahlung zu Beginn der Ausbildung in Höhe von 2.780.-€ ( Gesamtbetrag minus Anzahlung 220.- € minus Rabatt von 100.-€ )
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ANMELDEBEDINGUNGEN
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung ( Anmeldeschein ) erhält der TN eine Bestätigung und die Ausbildungsvereinbarung. Nach Rücksendung der unterschriebenen Ausbildungsvereinbarung und Überweisung
der Anzahlung in Höhe von 275.-- Euro gilt der Platz als reserviert. Die Anmeldung ist verbindlich für die gesamte Ausbildung. Sollte ein TN bis 8 Wochen vor Ausbildungsbeginn zurücktreten wird
eine Bearbeitungsgebühr von 50.- Euro einbehalten. Danach kann die Kursgebühr nur erstattet werden, wenn der Platz neu besetzt wird. Abmeldungen können nur schriftlich angenommen werden. Keine
Haftung besteht für Schäden an Eigentum und Gesundheit. Die Unfallversicherung während des Kurses obliegt den TeilnehmerInnen.
Anmeldeschluss ist der 30.Juni 2011
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